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Umrempeln und Anspringen ist nicht das Gleiche

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 08.10.2025) Ein fremder Hund brachte eine Hundebesitzerin zu Fall, als er auf ihren Hund "losgehen" wollte und die Frau dabei anrempelte. Daraufhin ordnete die Behörde einen Leinen- und Maulkorbzwang an. Doch diese Anordnung kippte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nach Auskunft der ARAG Experten. Denn "Anrempeln" und "Anspringen" seien grundverschieden. Die Frau habe nun mal im Weg gestanden. Die vorläufige Anordnung eines Leinen- und Maulkorbzwanges gegen einen Hund, der eine Frau nur "angerempelt" hatte, habe damit keinen Bestand, so das Gericht. Es fehle an einem gezielten Zuspringen (Az.: 19 L 237/25).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Gelsenkirchen .

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