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Kaffeeholen als Arbeitsunfall

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 08.10.2025) Beim Kaffeeholen im Sozialraum ihres Arbeitgebers rutscht eine Angestellte auf dem frisch gewischten Boden aus und verletzt sich. ARAG Experten verweisen auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts, welches das Unfallereignis als Arbeitsunfall anerkannt hat (Az.: B 2 U 11/23 R).

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Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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