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(lifepr) (Düsseldorf, 08.10.2025) Kommt es zur Kollision zwischen einem Linienbus, der bei Rot mit leicht erhöhter Geschwindigkeit in einen Kreuzungsbereich einfährt, und einem Pkw, welcher nach einem Gelblichtverstoß eine Linksabbiegespur zu einem Wendemanöver nutzt, ist eine Haftungsverteilung von vier Fünftel zulasten des Busfahrers und ein Fünftel zulasten des Pkw angemessen. Dies entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 3 B 674/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG F. a. M. .
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