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Bußgeld für Gratis-Fahrten

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 17.09.2025) Ein Mann bot kostenlose Rikscha-Fahrten für Touristen an, ohne eine Gewerbegenehmigung zu haben. Dafür wurde ein Bußgeld gegen ihn verhängt. Dass er die Fahrten kostenlos nur gegen Trinkgeld anbot, half ihm laut ARAG Experten vor dem Amtsgericht München auch nicht weiter (Az.: 1111 OWi 238 Js 219698/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG München .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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