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(lifepr) (Düsseldorf, 17.09.2025) Beim Verzehr eines Früchtemüslis muss mit Obstkernen oder Kernteilen gerechnet werden. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Lübeck, wonach der Hersteller nicht haftet, wenn beim Biss auf einen Obststein ein Zahn abbricht. Mit Fremdkörpern wie Metall auf einer Pizza oder Hartputz in einem Fruchtgummi muss man hingegen nicht rechnen (Az.: 14 S 97/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Lübeck .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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