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(lifepr) (Düsseldorf, 10.09.2025) Ein Mann wird beim Ballspiel im Swimmingpool von einem Ball getroffen und einer seiner Schneidezähne bricht ab. Vom Mitspieler will er Schmerzensgeld und Ersatz der Zahnarztkosten. Nach Auskunft der ARAG Experten hat das Landgericht Nürnberg-Fürth dies jedoch abgelehnt, da der Unfall Teil des allgemeinen Lebensrisikos sei (Az.: 15 S 7420/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Nürnberg-Fürth .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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