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Aufs falsche Pferd gesetzt

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 10.09.2025) Die Gewährleistung lässt sich grundsätzlich auch beim Pferdekauf ausschließen, doch dafür gibt es Grenzen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal, wonach eine Verkäuferin den Kaufpreis von 13.800 Euro für ein Pferd zurückzahlen muss, weil sich das Tier – obwohl die Käuferin explizit nach einem Sportpferd gesucht hatte – als eher gebrechlich herausstellte (Az.: 7 O 257/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Frankenthal .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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