Pfeil zurück zur Übersicht

Rechtsfahrgebot gilt auch für Fahrradfahrer

ARAG SE
ARAG SE

(lifepr) (Düsseldorf, 03.09.2025) Auch Radler müssen im Straßenverkehr in der Regel äußerst rechts fahren. Laut ARAG Experten gilt dies nach einer Entscheidung des Landgerichts Lübeck auch dann, wenn sie auf einem Fahrradschutzstreifen in einem Kreisel unterwegs sind. Ansonsten droht die Mithaftung (Az.: 9 O 146/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Lübeck .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

Pfeil zurück zur Übersicht