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Einsatzfahrzeug überholt im Überholverbot – keine Haftung

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 03.09.2025) Die Fahrerin eines Kastenwagens bog nach links in die Auffahrt einer Tankstelle ein, übersah dabei aber ein Fahrzeug mit Blaulicht, das sich von hinten näherte. Es kam zu einer Kollision. Das Fahrzeug der Rettungshundestaffel, mit dem sie kollidierte, hatte während dieser Einsatzfahrt Sonderrechte. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig, wonach die eigene Pflichtverletzung der Abbiegerin vollständig überwog (Az.: 7 U 98/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Schleswig .

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