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(lifepr) (Düsseldorf, 27.08.2025) Sogenannte "Cheat-Software" (Schummel-Software), mit der Spieler den Verlauf eines Online-Spiels manipulieren können, verstößt laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht grundsätzlich gegen das Urheberrecht. Entscheidend sei, dass die Software lediglich vorübergehend Daten im Arbeitsspeicher einer Konsole verändere, nicht aber in den eigentlichen Programm-Code eingreife (Az.: I ZR 157/2).
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Kommunikation/Marketing
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