zurück zur Übersicht

(lifepr) (Düsseldorf, 27.08.2025) Ein älteres Ehepaar wollte eine Kreuzfahrt machen, brauchte aber medikamentöse Unterstützung in Form von Blutdruck- und Cholesterinsenkern. Doch der Koffer mit den Medikamenten verschwand beim Transfer zum Schiff. Das Ehepaar trat daraufhin die Kreuzfahrt nicht an und forderte den Reisepreis zurück. Mit Erfolg. Laut ARAG Experten durfte nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München das Paar den Antritt der Kreuzfahrt verweigern (Az.: 223 C 12480/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG München .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
zurück zur Übersicht