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(lifepr) (Düsseldorf, 20.08.2025) Vor seinem Urlaub hatte der Betreuer einer Versicherungsnehmerin vergessen, das Wasser im unbewohnten Haus abzudrehen. Als eine Mischbatterie platzte, musste die Gebäudeversicherung nur für zwei Drittel des Schadens aufkommen. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 11 U 179/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Celle .
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