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Falsche Einkommensangaben

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 20.08.2025) Wer bei der Beantragung von Grundsicherungsleistungen sein Einkommen nicht korrekt angibt, riskiert die Rückforderung zu Unrecht erhaltener Zahlungen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat laut ARAG Experten klargestellt, dass für Jobcenter in bestimmten Fällen eine Beweislastumkehr zu ihren Gunsten gilt. Grundlage ist die Annahme, dass die Hilfebedürftigkeit nicht bestanden hat, weil Einkommen verschwiegen oder verschleiert wurde (Az.: L 13 AS 152/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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