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(lifepr) (Düsseldorf, 20.08.2025) Ein Mann kauft einen Oldtimer, der sich später als so mangelhaft darstellt, dass er keinen TÜV bekommt. Eine Gewährleistung ist im Vertrag ausgeschlossen worden. Weil er den Zustand des Kfz mit einer Note bewertet hatte, haftet der Verkäufer nach Auskunft der ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) aber trotzdem. Der BGH sah in der Angabe der Zustandsnote im Kaufvertrag im Zusammenhang mit der Beschreibung des Erhaltungszustands des Oldtimers eine Beschaffenheitsvereinbarung. Und dafür war die Haftung des Verkäufers im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen worden (Az.: VIII ZR 240/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH .
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Kommunikation/Marketing
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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