Pfeil zurück zur Übersicht

Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern für Hyaluron-Behandlungen unzulässig

ARAG SE
ARAG SE

(lifepr) (Düsseldorf, 06.08.2025) Wer für Schönheitsbehandlungen mit Hyaluron-Spritzen wirbt, darf dabei keine Vorher-Nachher-Bilder verwenden. Das verstößt laut ARAG Experten gegen das Heilmittelwerbegesetz. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs handelt es sich auch bei Hyaluron-Injektionen um „operative plastisch-chirurgische Eingriffe“, da mit einem Instrument – in der Regel einer Spritze – in den Körper eingegriffen und die äußere Form verändert wird. Für solche Eingriffe ist Werbung mit Vorher-Nachher-Darstellungen gesetzlich verboten, wenn sie medizinisch nicht notwendig sind (Az.: I ZR 170/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

Pfeil zurück zur Übersicht