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Entschädigung für Dienstwagen

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 23.07.2025) Wer kündigt, wird manchmal freigestellt. Einem Arbeitnehmer gefiel nicht, dass er damit auch seinen Dienstwagen verlor. Er verlangte eine Entschädigung. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen, welches feststellte, dass er Recht auf eine Entschädigung habe (Az.: 5 SLa 249/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LAG Niedersachsen .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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