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(lifepr) (Düsseldorf, 23.07.2025) Ein Kunde überwies 11.000 Euro vermeintlich an seinen Handwerker. Doch er war an einen Betrüger geraten, der den E-Mail-Account gehackt und Nachrichten gefälscht hatte. Den Werklohn muss er zum großen Teil trotzdem zahlen, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Koblenz (Az.: 8 O 271/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LG Koblenz .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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