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„Luftreinhaltung“ – auch für E-Autos

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 09.07.2025) ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, welches entschied, dass auch Fahrer, die mit einem Elektroauto unterwegs sind, Tempolimits mit dem Zusatz "Luftreinhaltung" nicht ignorieren dürfen (Az.: III-3 ORbs 57/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Hamm.

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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