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(lifepr) (Düsseldorf, 09.07.2025) ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, welches entschied, dass auch Fahrer, die mit einem Elektroauto unterwegs sind, Tempolimits mit dem Zusatz "Luftreinhaltung" nicht ignorieren dürfen (Az.: III-3 ORbs 57/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Hamm.
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Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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