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Auffahrunfall nach abgebrochenem Spurwechsel

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 25.06.2025) Ein Autofahrer will die Spur wechseln, entscheidet sich unvermittelt anders und schert wieder in die ursprüngliche Fahrbahn ein. Dabei bremst er heftig und es kommt zu einem Auffahrunfall. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied laut ARAG Experten, dass beide Unfallbeteiligten hälftig haften. Der grundsätzlich gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis greife hier nicht (Az.: 9 U 5/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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