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Zu lange Probezeit

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 19.03.2025) Die Vereinbarung einer Probezeit, die der Gesamtdauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses entspricht, ist in der Regel unverhältnismäßig und damit unwirksam. Das Arbeitsverhältnis ist nach Auskunft der ARAG Experten laut Bundesarbeitsgericht (BAG) dennoch ordentlich kündbar – allerdings nicht innerhalb der kurzen Frist des Paragrafen 622 Absatz 3 BGB (Az.: 2 AZR 275/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BAG .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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