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(lifepr) (Düsseldorf, 12.03.2025) Wer mit einem E-Scooter nachts betrunken fährt, dem wird in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, welches trotz geringer Geschwindigkeit eine notstandsähnliche Situation verlangte, damit der Führerschein ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille nicht entzogen wird (Az.: 1 ORs 70/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Hamm .
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