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Keine Haftung bei telefonischer TAN-Freigabe

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 12.03.2025) Am Telefon sollten Transaktionen mittels pushTAN nicht autorisiert werden, denn aller Wahrscheinlichkeit nach handelt es sich um Betrug und man bleibt wegen grob sorgfaltswidrigem Handeln auf dem Schaden sitzen. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig (Az.: 4 U 439/23).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Braunschweig .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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