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(lifepr) (Düsseldorf, 12.03.2025) Ein Onlineportal, das Reisen vermittelt, muss seine Kunden darüber informieren, wenn für eine Reise mit Zwischenstopp ein Transitvisum erforderlich ist. Die Information sei für die Dienstleistung "Flugreise" wesentlich, entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 6 U 154/24)
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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