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(lifepr) (Düsseldorf, 05.03.2025) Handeln Arbeitnehmer böswillig, wenn sie sich während ihrer Kündigungsfrist nicht um einen neuen Job kümmern? Laut ARAG Experten verneint das Bundesarbeitsgericht dies. Demnach können Arbeitgeber die Gehaltszahlung nicht einfach einstellen, wenn sich von ihnen freigestellte Arbeitnehmer innerhalb ihrer Kündigungsfrist keinen neuen Job suchen (Az.: 5 AZR 127/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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