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Negativzinsen nicht immer zulässig

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 26.02.2025) In der Regel bekommen Sparer Zinsen, wenn sie Geld zur Bank bringen. Doch über Jahre berechneten viele Geldhäuser ihren Kunden negative Zinsen für deren Guthaben. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach Inhaber von Sparkonten nun mit Rückzahlungen rechnen können – wohingegen für Kunden mit Girokonten das nicht immer gilt (Az.: XI ZR 183/23).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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