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(lifepr) (Düsseldorf, 19.02.2025) Bei sogenannten "Roulettereisen" kann man mit dem Reiseziel Glück oder Pech haben, jedenfalls erfährt man in der Regel erst spät, in welches Hotel es geht und wann genau der Flieger abhebt. Nach Auskunft der ARAG Experten muss der Kunde dies laut dem Amtsgericht München bei einer solchen Reise hinnehmen (Az.: 191 C 12742/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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