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(lifepr) (Düsseldorf, 12.02.2025) Auch wenn ein Passagier einen Flug mit einem Gutschein gebucht hat, den er für einen stornierten Flug erhalten hat, kann er nicht per Allgemeiner Geschäftsbedingung verpflichtet werden, bei erneuter Annullierung wieder einen Gutschein zu akzeptieren. Nach Auskunft der ARAG Experten sah der Bundesgerichtshof in der Klausel einen Verstoß gegen die Fluggastrechteverordnung (Az.: IX ZR 236/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .
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Kommunikation/Marketing
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