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(lifepr) (Düsseldorf, 12.02.2025) Ein Autofahrer erlitt einen Unfall und mietete ein Ersatzfahrzeug. Der TÜV des Fahrzeugs war bereits abgelaufen. Die Mietwagenkosten, entschied laut ARAG Experten der Bundesgerichtshof, muss ihm der Haftpflichtversicherer trotz abgelaufener Plakette ersetzen: Ohne ausdrückliches Verbot der Behörden durfte er weiter mit dem Auto fahren (Az.: VI ZR 117/24).
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