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(lifepr) (Düsseldorf, 12.02.2025) Wird bei einer Pauschalreise das Gepäck beim Hinflug zu spät ausgeliefert und steht es deswegen bei der Reise – in diesem Fall eine Arktiskreuzfahrt – nicht zur Verfügung, so liegt ein Reisemangel vor. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts München II, wonach dies zur Minderung des Reisepreises berechtigt (Az.: 14 O 2061/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG München II .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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