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(lifepr) (Düsseldorf, 29.01.2025) Das Ordnungsgeld für Zeugen, die unentschuldigt nicht bei Gericht erscheinen, wird laut ARAG Experten nur dann verhängt, wenn ihre Aussage für die Verhandlung wichtig gewesen wäre. Laut Oberlandesgericht Koblenz ist das Ordnungsgeld keine Disziplinarmaßnahme wegen Missachtung des Gerichts (Az.: 3 W 3/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Koblenz .
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