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(lifepr) (Düsseldorf, 29.01.2025) Bei einem abgestellten E-Bike entzündet sich der fest verbaute Akku und richtet in einer Halle einen massiven Schaden an. Haftet der Halter für den Schaden? Entscheidend ist, ob das E-Bike ein Kraftfahrzeug im Sinne des Paragrafen 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist oder nicht. Das wiederum hängt von seiner Leistungsstärke ab. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Lübeck (Az.: 5 O 26/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie aktuelle Entscheidung des LG Lübeck .
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Kommunikation/Marketing
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