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(lifepr) (Düsseldorf, 29.01.2025) Eine Familie, die seit Jahren Bürgergeld bezieht, baut sich ein neues, größeres Haus. Damit endet nun ihr Bezug der staatlichen Hilfeleistung: Die Familie müsse den Wert der Immobilie im Wege der Beleihung einsetzen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern, entschied laut ARAG Experten das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az.: L 11 AS 372/24 B ER).
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