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(lifepr) (Düsseldorf, 22.01.2025) Geschieht auf dem Weg zur Arbeit bei einem Umweg zur Tankstelle ein Unfall, ist dies kein Arbeitsunfall. Nach Auskunft der ARAG Experten ändert sich laut dem Landessozialgericht Baden-Württemberg auch dann nichts, wenn man erst bei Fahrtantritt feststellt, dass der Bruder den Tank fast leer gefahren und man keine andere Wahl hat (Az.: L 10 U 3706/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Baden-Württemberg .
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Kommunikation/Marketing
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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