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190.000 Euro sind keine Gefälligkeit

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 15.01.2025) Ein innerhalb der Familie überlassener größerer Geldbetrag kann über eine Gefälligkeit hinausgehen und ein Darlehen darstellen. Die ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, bei dem ein Schwiegersohn zur Rückzahlung eines sechsstelligen Darlehens verpflichtet wurde (Az.: 2-23 O 701/23).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
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