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Auf den Nagel getreten

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 15.01.2025) Ein Pferd trat sich auf dem Gelände eines Reitvereins einen einzelnen Nagel in den Huf. Weil der Verein die zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen vorgenommen hatte, haftet er nicht. Die ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, welches infolge "schicksalhaften Verlaufs" ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht sieht (Az.: 26 U 24/23).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt .

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Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
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