Pfeil zurück zur Übersicht

Drei Versuche bei Kinderwunschbehandlung

ARAG SE
ARAG SE

(lifepr) (Düsseldorf, 11.12.2024) Krankenkassen müssen die Kosten für Kinderwunschbehandlungen nicht übernehmen, wenn drei Versuche erfolglos waren. Das gelte aber nur für dieselbe Behandlungsmethode, entschied jetzt nach Auskunft der ARAG Experten das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Andere Methoden zählten nach Ansicht der Richter nicht mit. Die Revision wurde daher zugelassen (Az.: L 16 KR 101/22).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

Pfeil zurück zur Übersicht