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(lifepr) (Düsseldorf, 11.12.2024) Krankenkassen müssen die Kosten für Kinderwunschbehandlungen nicht übernehmen, wenn drei Versuche erfolglos waren. Das gelte aber nur für dieselbe Behandlungsmethode, entschied jetzt nach Auskunft der ARAG Experten das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Andere Methoden zählten nach Ansicht der Richter nicht mit. Die Revision wurde daher zugelassen (Az.: L 16 KR 101/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg .
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