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(lifepr) (Düsseldorf, 04.12.2024) Ein Enkel erbte von seinem Großvater und beanspruchte einen Freibetrag von 400.000 Euro, der eigentlich nur den Kindern des Großvaters zusteht. Ausnahmsweise gilt der Betrag auch für einen Enkel, wenn dessen erbendes Elternteil verstorben ist. Laut ARAG Experten reicht es nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs aber nicht, wenn der Elternteil lediglich auf das Erbe verzichtet (Az.: II R 13/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BFH .
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Kommunikation/Marketing
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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