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(lifepr) (Düsseldorf, 04.12.2024) Eine Tierklinik rettete Kater „Rocky“, nachdem die von einem unbekannten Dritten alarmierte Tierrettung ihn bewusstlos eingeliefert hatte. Für die Kosten muss Rockys Halterin aufkommen. Das Amtsgericht München bejaht laut ARAG Experten einen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag (Az.: 161 C 16714/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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