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(lifepr) (Düsseldorf, 13.11.2024) Wer Fahrzeuge vermietet, trägt grundsätzlich die Beweislast dafür, dass das Kfz vor der Übernahme durch den Mieter unbeschädigt war. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Münster, wonach eine Beweislastumkehr ausscheidet und insbesondere nicht durch Regelungen im Mietvertrag erreicht werden kann (Az.: 10 O 52/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Münster .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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