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Keine Vergütung für zu altes Gutachten

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 06.11.2024) Ein Sachverständigengutachten, das in einem Prozess aus dem Bereich der Schmerzmedizin auf einer Untersuchung beruht, die mehr als sechs Monate zurückliegt, ist unverwertbar und muss auch nicht vergütet werden. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, wonach zivilrechtliche Regelungen nicht anwendbar seien (Az.: L 10 KO 2110/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Baden-Württemberg .

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/...

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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