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(lifepr) (Düsseldorf, 16.10.2024) Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Reisebüro im Rahmen einer Pauschalreise seine Kunden darüber informieren muss, wenn für die Einreise in die gebuchte Destination ein Visum erforderlich ist. Im konkreten Fall hatte das Reisebüro den entsprechenden Hinweis bei einer achttägigen Last-Minute-Reise nach Kenia nicht gegeben. Die Reise, die bereits zwei Tage nach Buchung stattfinden sollte, fiel für die Familie ins Wasser. Daraufhin verlangte der Kunde Reise- und Versicherungskosten von rund 5.000 Euro zurück. Das Reisebüro verweigerte die Zahlung allerdings mit dem Hinweis, dass man mündlich auf die Visumspflicht hingewiesen habe und entsprechende Informationen auch den Buchungsunterlagen zu entnehmen seien. Doch das genügte weder dem Mann, noch den Richtern des Landgerichts Köln, die hierin eine mangelnde Beratungspflicht sahen (Az.: 17 O 139/23, noch nicht rechtskräftig).
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Kommunikation/Marketing
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Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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