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(lifepr) (Düsseldorf, 16.10.2024) Wenn ein Händler für seine Produkte mit einem Rabatt wirbt, so muss laut ARAG Experten für Verbraucher klar und eindeutig erkennbar sein, dass sich die Preisermäßigung auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezieht. Eine überfrachtete Darstellung unter Nennung mehrerer Preise kann dem laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg entgegenstehen (Az.: 3 U 460/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Nürnberg .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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