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Keine Laubrente – trotz verlaubtem Pool

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 02.10.2024) Ein Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf eine monatliche Laubrente, selbst wenn die Bäume des Nachbarn den Reinigungsaufwand für seinen Pool erhöhen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt, welche die zumutbare Beeinträchtigung durch Naturgegebenheiten berücksichtigt (Az.: 19 U 67/23).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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