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(lifepr) (Düsseldorf, 25.09.2024) Ein Ehepaar musste sich von seinen Mitbewohnern trennen. Laut ARAG Experten untersagte das Verwaltungsgericht Neustadt den Eheleuten, zwei Minischweine im Garten des Wohnhauses zu halten. Trotz des Zusatzes "Mini" blieben die Tiere Schweine, mit entsprechenden Geräusch- und Geruchsbelästigungen (Az.: 5 K 427/24.NW).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Neustadt .
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Kommunikation/Marketing
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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