Unternehmensgröße
6-9 MitarbeiterGründungsjahr
1974Branche
Gesundheit und SozialesÜber uns
Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 die Interessen von Menschen, die Hilfe oder Pflege benötigen und daher in betreuten Wohnformen leben. Er setzt sich für die Stärkung der Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern aller Heimarten und Wohnformen ein und kämpft erfolgreich für Menschenwürde und Selbstbestimmtheit im Alter und bei Behinderung. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist unabhängig und gemeinnützig. Er bietet auch Angehörigen Rat und Information in schwierigen Situationen bei Pflege und Betreuung.
Schwerpunkte des BIVA-Pflegeschutzbundes sind:
Rechtliche Beratung
Viele unserer Mitglieder kommen mit speziellen rechtlichen Fragestellungen zu uns. Nicht selten ist der BIVA-Beratungsdienst ihre „letzte Anlaufstelle“, nachdem sie bereits eine Odyssee verschiedener Ansprechpartner hinter sich haben. Dies liegt daran, dass wir ein hoch spezialisiertes Beratungsangebot haben: als einzige Interessenvertretung umfasst unsere Rechtsberatung sowohl die sozialrechtlichen und die ordnungsrechtlichen als auch die zivilrechtlichen Bereiche des Heimrechts (Landesheimgesetze, SGB XI und XII, WBVG).
Schulung von Heimbeiräten
Mit Beiratsschulungen stärkt der BIVA-Pflegeschutzbund die Mitwirkung in stationären Einrichtungen . Da zunehmend nicht nur Bewohner von Einrichtungen in Bewohnerbeiräten aktiv sind, sondern auch externe Kräfte diese Arbeit unterstützen, gewinnen auch Angehörige und Interessierte an Bedeutung.
Aufklärung und Information
Auf der Website www.biva.de findet sich ein umfangreiches Archiv mit Beratungsthemen, Gesetzen und Gerichtsurteilen sowie Publikationen und Broschüren.
Schwerpunkte des BIVA-Pflegeschutzbundes sind:
Rechtliche Beratung
Viele unserer Mitglieder kommen mit speziellen rechtlichen Fragestellungen zu uns. Nicht selten ist der BIVA-Beratungsdienst ihre „letzte Anlaufstelle“, nachdem sie bereits eine Odyssee verschiedener Ansprechpartner hinter sich haben. Dies liegt daran, dass wir ein hoch spezialisiertes Beratungsangebot haben: als einzige Interessenvertretung umfasst unsere Rechtsberatung sowohl die sozialrechtlichen und die ordnungsrechtlichen als auch die zivilrechtlichen Bereiche des Heimrechts (Landesheimgesetze, SGB XI und XII, WBVG).
Schulung von Heimbeiräten
Mit Beiratsschulungen stärkt der BIVA-Pflegeschutzbund die Mitwirkung in stationären Einrichtungen . Da zunehmend nicht nur Bewohner von Einrichtungen in Bewohnerbeiräten aktiv sind, sondern auch externe Kräfte diese Arbeit unterstützen, gewinnen auch Angehörige und Interessierte an Bedeutung.
Aufklärung und Information
Auf der Website www.biva.de findet sich ein umfangreiches Archiv mit Beratungsthemen, Gesetzen und Gerichtsurteilen sowie Publikationen und Broschüren.
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