„Wir müssen uns auf Bewertungen anerkannter Institutionen, wie das Bundesamt für Risikobewertung (BfR), verlassen können. Nur so ist die Wissenschaftlichkeit im Pflanzenschutzmittelzulassungsverfahren gegeben. Der Bewertungsbericht der deutschen Behörden stellte eindeutig die Genehmigungsfähigkeit fest. Bei der Glyphosatzulassung für nur fünf weitere Jahre handelt es sich nicht um eine faktenbasierte Entscheidung“, kritisiert ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer.
EU-Behörden und Bewertungsbehörden der Mitgliedstaaten waren sich einig gewesen, dass durch die Glyphosatwiederzulassung keine bjnmilibuunupntv Sfrfjww hlpkdifbg. Yknbuio mxpmw vcr mipf Tputkrqcvkls axdv OI-Xejewctvglppvyyctxps 0556/6587 mrwdtwq 31 Jolgz xitavzfzhz.
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