
Gutenbergstraße 30
70176 Stuttgart, de
http://www.ww-ag.de
Nina Ayerle
+49 (711) 66272-4662
Bundesgerichtshof vereinfacht Betriebskostenabrechnung
Laut Gericht genügt es, wenn Vermieter in der Abrechnung nach den Betriebskostenarten differenzieren, die in § 2 der Betriebskostenverordnung zusammengefasst genannt sind. Dabei gehören zur Betriebskostenart "Sach- und Haftpflichtversicherung" insbesondere die Kosten für die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- und sonstige Elementarschäden, die Glasversicherung sowie Haftpflichtversicherungen für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug.
Mieter haben die Betriebskosten zu tragen, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart ist. Auch ohne die detaillierte Aufschlüsselung der verschiedenen Versicherungen und ihrer Kosten sei die Abrechnung für die Mieter ausreichend nachvollziehbar. Diese könnten die Belege einsehen, wenn sie kontrollieren wollten, ob umlagefähige Kosten tatsächlich in der ausgewiesenen Höhe angefallen sind.
Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.