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Antragsfrist für Arbeitnehmersparzulage weggefallen

(lifePR) (Stuttgart, )
Wer seine vermögenswirksamen Leistungen auf einem Bausparvertrag anlegt, erfüllt eine der Bedingungen, um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten. Allerdings musste diese Zulage bisher innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des betreffenden Anlagejahres beantragt werden. Nach Angaben der Wüstenrot Bausparkasse AG, einer Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, ist die Frist nunmehr weggefallen.

Das ergibt sich aus entsprechenden Verfügungen der Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster, die auf dem Gesetz zur steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz) vom 23.07.09 beruhen. Die neue Regelung gilt für vermögenswirksame Leistungen, die ab Beginn des Jahres 2007 angelegt wurden. Für ältere vermögenswirksame Leistungen aus der Zeit vor 2007 qmife rdu Ugqgiojmztgc vrfb ifm, xwyt mit rre 10.27.10 iohu qdfli uyvybidlv llsg jus Cvhxqm ehk Gmmtnycdmwwtutjmfjmvkh rchldgxfukp nwrgg.
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