Zielsetzung und Anwendungsbereich bleiben auch nach den Anfang des Jahres novellierten Förderrichtlinien, Investitionen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu fördern.
Mit der Neuausrichtung wurde das Programm zugleich verschlankt und effizienter gestaltet.
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