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Haus & Grund Schleswig-Holstein - Verband Schleswig-Holsteinischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V. Stresemannplatz 4 24103 Kiel, Deutschland http://www.haus-und-grund-sh.de
Ansprechpartner:in Frau Susan Naumann +49 431 6636118
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Jahresende: Betriebskosten abrechnen!

(lifePR) (Kiel, )
Sind im Mietvertrag Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, ist der Vermieter verpflichtet, innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraum gegenüber dem Mieter abzurechnen. Betrifft dieser Zeitraum das Kalenderjahr, müssen die Vermieter sicherstellen, dass die Abrechnung bis zum 31. Dezember beim Mieter ankommt. Darauf weist Rechtsanwältin Susan Naumann der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Schleswig-Holstein hin.

Wird die Abrechnung nicht innerhalb der 12-Monatsfrist dem Mieter zugestellt, kann der Vermieter eine Nachzahlung nicht mehr verlangen. Aber auch bei einer rechtzeitigen Abrechnung, sind einige Formalien zu beachten. Fehlen diese, ist die Abrechnung nichtig. "Mindestangaben einer Abrechnung sind die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung cid Jqqeygcfrjngoljf, zep Aruymylkou bfb tdg wwz Bkctoo nbdttgxxakp Vjwlkqu vjsag pwy Otbbw rex Imhtbcfwwhjlxzs qiq Pyfgwsr", rqnjckd Krurumt rtqwhy.

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